Anforderungen beim Neubau steigen

Die EnEV 2014 kommt zum 1. Mai  – Bundesrat hat mit Änderungen zugestimmt, Bundesregierung bestätigt Novelle

Die Bundesregierung möchte bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Die Novelle leiste hierzu einen bedeutsamen Beitrag, heißt es aus dem Ramsauer-Ministerium. Neubauten müssen mit weniger Energie auskommen, alte Heizungen müssen ausgetauscht werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 % angehoben. Nun war schon länger die Umsetzung der EnEV 2014 in der Diskussion, zu der seit dem 06.02.2013 der Referentenentwurf zur Neufassung vorlag.

Im Oktober hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt – allerdings nur mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat nun am 16. Oktober 2013 die Novelle zur EnEV 2014 mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen bestätigt.

Was sich künftig für Bauherren ändert

Wer ein Haus bauen möchte, muss als Bauherr dafür sorgen, dass die Immobilie bei Heizung, Kühlung und Strom mit insgesamt weniger Energie als aktuell vorgegeben auskommt. Es wurde eine einmalige Verschärfung der Effizienzanforderung für Neubauten um 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfes beschlossen - gültig ab 1. Januar 2016.

Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Bestandsgebäude sind von dieser Verschärfung nicht betroffen.

Zum Stichtag müssen Eigentümer dafür sorgen, dass ihr Neubau die Werte einhält.

 

Indirekte Auswirkungen bei der Förderung von Baumaßnahmen

Die EnEV definiert zwar nur gesetzliche Standards, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Ihre Vorgaben sind aber zugleich der Referenzwert etwa für die Effizienzhaus-Standards der staatlichen Förderbank KfW. Der KfW-Effizienzhausstandard 70 bedeutet etwa, dass ein Neubau die Energieverbrauchs-Vorgaben um 30 % übertreffen muss.

Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder weitere Programme, die sich nicht an Referenzwerten der EnEV ausrichten. Sie funktionieren nach dem Vorher-Nachher-Prinzip. Eigentümer bekommen danach für jede neu eingesparte Kilowattstunde Heizenergie jährliche Zuschüsse.

Einführung eines Kontrollsystems

Eingeführt werden soll ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Dieses soll es den Behörden zukünftig ermöglichen, alle Ausweise und Berichte durch jeweils eine individuelle Registriernummer zu erfassen und stichprobenartig zu kontrollieren. Ein Betretungsrecht für Wohnungen soll es nicht geben.

 

 Inkrafttreten der EnEV

Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist im Frühsommer 2014 zu rechnen, also voraussichtlich zum 1. Mai oder 1. Juni 2014.

Nähere Informationen unter www.bmvbs.de

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