Wer ein Haus bauen möchte, muss als Bauherr dafür sorgen, dass die Immobilie bei Heizung, Kühlung und Strom mit insgesamt weniger Energie als aktuell vorgegeben auskommt. Es wurde eine einmalige Verschärfung der Effizienzanforderung für Neubauten um 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfes beschlossen - gültig ab 1. Januar 2016.
Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Bestandsgebäude sind von dieser Verschärfung nicht betroffen.
Zum Stichtag müssen Eigentümer dafür sorgen, dass ihr Neubau die Werte einhält.